Abonnementbedingungen
Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abonnement-Unterlagen wird zwischen Ihnen und dem Theater Oberhausen ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Nach Erhalt der Unterlagen ist der Abonnementbetrag fällig. Den Betrag entnehmen Sie der Rechnung. Bei Überweisung des Betrags benutzen Sie bitte den beiliegenden Überweisungsauftrag. Am bequemsten ist das Lastschrift-Einzugsverfahren. Dabei wird der Abonnementbetrag in zwei Teilbeträgen (zum 01.10. und 02.01.) eingezogen. Außerdem können Sie direkt im Besucherbüro per Kreditkarte oder bar zahlen.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Adresse oder Telefonnummer mit, damit der Spielplan und andere Informationen Sie erreichen können.
Das Abonnement wird für die bezeichnete Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit zu den dann geltenden Bedingungen, falls der Vertrag nicht bis zum 31.07.2010 schriftlich gekündigt wird. Für Schüler und Studenten bis 30 Jahre, sowie für Inhaber der Theatercard gilt der Vertrag für eine Spielzeit.
Die Abonnementkarte ist übertragbar. Abonnements für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte dürfen nur an Personen mit gleichem Status weitergegeben werden.
Sollten Sie einen Abonnementtermin nicht wahrnehmen können, wird an der Theaterkasse gegen Vorlage der Abonnementkarte ein Umtausch-Gutschein ausgestellt. Für den Service des Umtausches werden 2,50 € erhoben. Auf dem postalischen Weg erhöht sich der Betrag um 1,00 €. Der Gutschein ist innerhalb der laufenden Spielzeit einzulösen. Beim Umtausch kann kein Anspruch auf bestimmte Plätze bestehen. Bei Sonderveranstaltungen und Premieren wird ein Aufschlag berechnet. Gutscheine gelten nicht für Silvestervorstellungen. Das Theater Oberhausen empfiehlt, vom Umtauschrecht nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen, da die Einlösung von Gutscheinen bei eingeschränktem Kartenverkauf erfahrungsgemäß nicht immer gelingen kann.
Das Theater Oberhausen muss sich vorbehalten, inszenierungsbedingt Platzverlegungen vorzunehmen, falls dies aus künstlerischen Gründen erforderlich ist. Bei außergewöhnlichen Anlässen können Abonnementvorstellungen auf einen anderen Tag verlegt oder das vorgesehene Programm geändert werden.
Gerichtsstand ist Oberhausen.



